Unsere turnusmäßige Mitgliederversammlung im April/Mai ist dieses Jahr wegen Corona ausgefallen. Nach 3 Jahren wäre auch eine Neuwahl des Vorstands „dran“ gewesen. Im Vorstand wurden über den Sommer immer wieder die Möglichkeiten erörtert – amtliche Einschränkungen, Hygienekonzept, Versammlung unter freiem Himmel, Anmietung eines großen Saals, um Abstand zu garantieren.
Am 11. November 2020 hat die Bundesregierung die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV) – BMJV bis auf den 31.12.2021 verlängert. In dieser Verordnung wird bestimmt, dass eine Mitgliederversammlung auch virtuell/online stattfinden kann oder ein Umlaufverfahren möglich ist. Umlaufverfahren heißt, dass Beschlüsse und Wahlen der Mitgliederversammlung auch per Brief durchgeführt werden können.
Im Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht werden Erleichterungen für Vereine bestimmt. Hier heißt es, dass die Vereinsvorstände so lange im Amt bleiben, wie sie nicht abbestellt sind und keine Neuwahl erfolgt ist. Damit soll die Führungslosigkeit des Vereins verhindert werden. Gesetzestext dazu hier.
Einen guten Überblick über die rechtliche Lage findet Ihr hier: www.vereinsrecht.de